Hotel
Haus am
Weiher
Restaurant
Cafe
Tagungs- und Seminarhaus
Doris Günther-Hagemann
Bäderstrasse 46
D-53489 Sinzig Bad Bodendorf
Tel.: +49 2642 / 990660
Fax: +49 2642 / 99066-50
info@haus-am-weiher.com
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Allgemeine
Geschäftbedingungen
für
Hotelaufnahmeverträge
I. Geltungsbereich
1. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine
Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich
anerkannt.
II. Vertragsabschluss
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit
entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag
zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter
die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als
Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach
Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden
bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen
des Hotels gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht
sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um max. 10 % anheben.
4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn
der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug
zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt
der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt
die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede
Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5
Euro erheben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können
im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner
berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel
aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechung
jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht
ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
Erklärt der Gast den
Rücktritt bis zu 3 Monaten vor Reiseantritt, fallen entsprechend
keine Stornogebühren an. Bei bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt
fallen 50% des Reisepreises, bis zu 4 Wochen 60% des Reisepreises,
bis zu 3 Wochen 70% des Reisepreises an. Bis zu 2 Wochen 90% des
Reisepreises und 1 Woche vor Reiseantritt behält das Hotel sich
vor, den gesamten Reisepreis zu verlangen.
a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das
Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Das Hotel hat außerdem die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret
berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu
machen. Die Rücktrittspauschale beträgt mindestens 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück,
des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit
Halbpension sowie des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen
mit Vollpensionsarrangements oder gebuchten Pauschalen. Wenn der
Gast früher abreist, behält das Hotel sich vor, den vollen
vereinbarten Reisepreis abzurechnen.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten
entsprechend auch dann, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten
Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt,
innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom
Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist
deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich
erklären.
V. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine gemäß Ziffer III. Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten
Frist geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks,
gebucht werden;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Einfluss- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
d) ein Fall der Ziffer VI. Abs 3 vorliegt;
e) das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse
des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben,
insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht
ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und
deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
f) der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung
nach & 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches
der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine
Zahlungen eingestellt hat;
g) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet
oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen
abgelehnt wird.
3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes
unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein
Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung
bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das
Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu
vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten
kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens
um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das
Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den
Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des
vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel
nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft,
einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Hotel nicht.
3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht
des Hotels. Bei Abhandekommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine
gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem
Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes
gegenüber dem Hotel geltend machen.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit
Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und die
Aufbewahrung von Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das
Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger
Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die
vorbezeichneten Sachen dem örtlichen Fundbüro zu übergeben.
5. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach
1 Jahr von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem
Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens
nach 2 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung
des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sinzig.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz
des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des
Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige
gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des
Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
5. Sollen einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: März 2014
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